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Umbestellung – Auswahl des neuen Sachwalters
iFamZ 2013/229
Auch bei der Umbestellung des Sachwalters ist in Hinblick auf die Auswahl der Person des neuen Sachwalters der in § 279 ABGB vorgesehene Stufenbau einzuhalten. Sind keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich, ist zunächst zu prüfen, ob eine (andere) nahestehende Person oder ein örtlich zuständiger Sachwalterverein für die Übernahme der Sachwalterschaft in Frage kommt.