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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 261

Vorabentscheidungsersuchen zur Parteienidentität

iFamZ 2013/203

Art 12 EuUVO

A. Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Sind zwei Verfahren „zwischen denselben Parteien“ im Sinn des Art 12 der VO (EG) 2009/4 des Rates vom über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen, ABl EU 2009, L 7/1, anhängig, wenn in dem einen Verfahren das Kind seinen Anspruch auf Leistung des Unterhalts für die Vergangenheit und des laufenden Unterhalts gegen den Vater geltend macht und der Vater in einem Scheidungsverfahren die Festsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind und Leistung an die Mutter für die Zeit nach der Scheidung begehrt?

2. Wenn diese Frage bejaht wird:

Wenn in dem einen Verfahren der Unterhaltsberechtigte seinen Anspruch auf laufenden Unterhalt geltend macht und im anderen Verfahren der Unterhaltsverpflichtete seine Verpflichtung zur Leistung laufenden Unterhalts ab einem späteren Zeitpunkt begehrt, werden dann ab dem späteren Zeitpunkt die Verfahren wegen „desselben Anspruchs“ iSd Art 12 der VO geführt?

B. Das Verfahren über das Rechtsmittel des Kindes wird, soweit darübe...

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