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Schenkung einer Liegenschaft mit Ehewohnung an den anderen Ehegatten während der Ehe
iFamZ 2013/190
Bei Schenkungen eines Ehegatten an den anderen während der Ehe hat der Wert der geschenkten Sache – soweit er nicht auf spätere Arbeitsleistungen oder Investitionen zurückzuführen ist – bei der Ermittlung des dem die Sache zurückfordernden Geschenkgeber auferlegten Ausgleichsbetrags außer Betracht zu bleiben.
Gem § 82 Abs 2 EheG ist die von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachte Ehewohnung ua dann in die nacheheliche Aufteilung einzubeziehen, wenn der andere Ehegatte auf ihre Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist. Diese Regelung hat den typischen Fall im Auge, dass die Wohnung während der ehelichen Gemeinschaft im Eigentum jenes Ehegatten verbleibt, der sie in die Ehe eingebracht hat. Wurde die Liegenschaft mit der Ehewohnung aber während der Ehe dem anderen Ehegatten geschenkt, ist die dargelegte Bestimmung unter Beachtung des erkennbar verfolgten Gesetzeszwecks (Versorgung des wohnungsbedürftigen Ehegatten der nur dann eines Schutzes bedarf, wenn er nicht ohnehin allein berechtigt ist; s auch ErlRV 1653 BlgNR 20. GP 27 f) sinngemäß anzuwenden.
Schon das Rekursgericht hat zutreffend auf die höchstgerichtliche Rsp hingewiesen, nach der ...