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ASoK 3, März 2014, Seite 113

Steuerliche Behandlung von Vergleichszahlungen und Kündigungsentschädigungen

Regierungsvorlage 24 BlgNR 25. GP zum Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014), online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/steuern/Abgabenaenderungsgesetz -2014.html.

In den letzten Praxis-News (ASoK 2014, 74) wurde berichtet, dass der Begutachtungsentwurf des AbgÄG 2014 den Entfall der steuerlichen Sonderregelungen für Vergleichssummen und Kündigungsentschädigungen vorsieht. In der Regierungsvorlage sind diese Sonderregelungen, wenn auch in geänderter Form, wieder enthalten:

  • Einerseits ist die Steuerfreistellung gedeckelt: Das Fünftel der Vergleichssumme bzw. der Kündigungsentschädigung ist nur insoweit steuerfrei, als ein Fünftel des Neunfachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (aktuell: 4.530 Euro x 9/5 = 8.154 Euro) nicht überschritten wird.

  • Andererseits soll die Steuerbegünstigung des § 67 Abs. 8 lit. b EStG, die bisher auf Kündigungsentschädigungen und „andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume“ bezogen war, auf Kündigungsentschädigungen zurückgeführt werden.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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