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Unzulässigkeit der Zuständigkeitsübertragung im Sachwalterschaftsverfahren
iFamZ 2013/180
Offene Anträge sprechen im Allgemeinen nicht gegen eine Zuständigkeitsübertragung gem § 111 JN, es sei denn, dem übertragenden Gericht käme zur Entscheidung eine besondere Sachkenntnis zu. Eine besondere Sachkenntnis liegt vor, wenn der Richter des übertragenden Gerichts bereits mit der Genehmigung mehrerer Liegenschaftskaufverträge, die der Sachwalter in Vertretung des Betroffenen schloss, befasst war. In diesem Fall ist eine Übertragung trotz des Wohnsitzwechsels des Betroffenen vor der anstehenden Genehmigung des Kaufvertrags über das Wohnhaus des Betroffenen nicht zu genehmigen.