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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 241

Entwicklungsbedarf des Sachwalterrechts aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention

Gesetzeskonforme Ausgestaltung der Sachwalterschaftspraxis als größte Herausforderung

Robert Müller

Die Reform des Sachwalterrechts 2006 war sicher ein ganz wichtiger Entwicklungsschritt der rechtlichen Grundlagen, mit dem ua eine deutliche Stärkung der Selbstbestimmung und die bis dahin längst ausständige Abkoppelung des Sachwalterrechts vom Kindschaftsrecht umgesetzt wurden. Dennoch können sowohl die Rechtsgrundlagen als auch – noch viel mehr – die Praxis der Sachwalterschaft einen weiteren „Entwicklungsschub“ gut brauchen, sind doch die sechs Jahre seit Inkrafttreten der Reform am ein guter Zeitraum, um die damals gesetzten Veränderungen, insb vor dem Hintergrund der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK), neu zu hinterfragen.

I. Perspektivenwechsel

Gerade im Lichte der UN-BRK ist stärker als bisher zu betonen, dass die „Messlatte eines Erfolges“ dabei letztlich nur sein kann, ob sich die Lebenssituation und Lebensqualität der von Sachwalterschaft betroffenen Personen dadurch spürbar verbessert. Eine Reform, die sich auf „kosmetische Maßnahmen“ einer Rechtsanpassung beschränkt, zB die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit bei den Personen entfallen zu lassen, die ohnehin so schwer beeinträchtigt sind, dass sie keine zielgerichteten Handlungen zu...

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