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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 239

Angehörigenvertretung und Bankgeschäfte

Empfehlungen einer Arbeitsgruppe

Ulrich Pesendorfer

Wer in der Praxis mit der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger zu tun hat, weiß um zahlreiche Probleme rund um Bankgeschäfte Bescheid. Die Judikatur konnte in diesem Bereich zur Klärung von Streitfragen und damit zur Herbeiführung von Rechtssicherheit wenig beitragen, weil die Gerichte in diesen Angelegenheiten gar nicht befasst werden. Kaum ein Angehöriger wird sich die Mühe machen, eine Bank gerichtlich zu belangen, um etwa einen Abschöpfungsauftrag „durchzusetzen“ oder Auskünfte über die Konten des Vertretenen zu bekommen, die ihm (rechtswidrig?) verwehrt werden.S. 240 Schließlich müsste der Angehörige dafür wiederum zum Sachwalter bestellen werden, alleine um den Prozess für den Vertretenen führen zu können. Das Prozessrisiko und der (finanzielle) Aufwand machen eine gerichtliche Klärung neben der ohnehin schwierigen Aufgabe, sich um seinen Angehörigen zu kümmern, zu schwerfällig. Nicht selten führt all dies dazu, dass der Angehörige letztlich doch (zumindest vorübergehend) in finanziellen Angelegenheiten zum Sachwalter bestellt wird. Das Ziel des Gesetzes, mit dem Rechtsinstitut der Angehörigenvertretung die Sachwalterschaften zurückzudrängen, wird dadurch natürlich nicht geförd...

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