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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 228

Kostenersatzanspruch des JWT gegen Mutter des in sozialpädagogischer Wohngruppe untergebrachten Kindes nicht von Rechtmäßigkeit der Unterbringung abhängig

iFamZ 2013/164

§§ 33, 40 JWG, § 215 ABGB aF = § 211 ABGB nF

Die 1996 geborene N wurde am im Rahmen einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt wegen Gefahr in Verzug in einer sozialpädagogischen Wohngruppe untergebracht. Die Kosten von 140,72 Euro täglich werden vom Sozialhilfeverband getragen. Die Mutter verdient als Heilmasseurin und mit einer Nebenbeschäftigung durchschnittlich 1.304 Euro netto im Monat.

Das Land Oberösterreich als JWT beantragte, die Mutter ab zu einem (monatlichen) Kostenrückersatz von 273 Euro zu verpflichten. Die Mutter wendete die mangelnde Aktivlegitimation der Antragstellerin ein, weil der Kostenersatz dem JWT und nicht – wie dem Antrag zu entnehmen sei – dem Kind zustehe. Im Übrigen sei die Unterbringungsmaßnahme rechtswidrig und ungeeignet, sodass es nicht angehen könne, die Eltern dafür zahlen zu lassen.

Ausgehend von einer Unterhaltsbemessung nach der Prozentmethode gab das Erstgericht dem Antrag des Landes statt. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.

Der OGH gab dem Rekurs der Mutter, in dem sie weiter die mangelnde Aktivlegitimation einwendete und sich auf die Rechtswidrigkeit der Maßnahme berief, nicht Folge.

1.1 Gem § 33 des mit außer Kraft getretenen JW...

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