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Vorbereitung des Verschmelzungsbeschlusses der Generalversammlung
Der Großteil der Verschmelzungen findet im Konzern statt. In diesem Fall kommen regelmäßig Vereinfachungen zur Anwendung und es kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Abhaltung einer Generalversammlung (im Folgenden: GV) zur Fassung des Verschmelzungsbeschlusses verzichtet werden. Ist dies nicht der Fall (etwa wenn unsicher ist ob eine Vollversammlung zustande kommt bzw alle Gesellschafter zustimmen und die möglichen Verzichtserklärungen abgeben), ist eine GV einzuberufen. Trotz Vereinfachungen im GmbHG ist auch das GmbH-Verschmelzungsverfahren aufwendig, da auch bei der GmbH-GV dann das an aktienrechtlichen Verhältnisse orientierte Minderheitsschutzinstrumentarium zur Anwendung kommt. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit der Einberufung und Vorbereitung der GmbH-GV. Ein noch folgender Beitrag wird die Abhaltung der GV zur Frage des Verschmelzungsbeschlusses selbst und deren Protokollierung zum Thema haben.
I. Einführung
Die Verschmelzung ist sowohl für die übertragende Gesellschaft als auch für die übernehmende Gesellschaft von großer Bedeutung und Tragweite. Die Entscheidung über die Durchführung einer Verschmelzung kann daher nicht alleine von den Geschäftsführern ...