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Unterhaltsrecht und steuerliche Abschreibungen
Unterschiedliche Judikatur und Lösungsansätze
Im Unterhaltsverfahren fordert eine Partei – wie der Autor aus praktischer Erfahrung berichten kann – regelmäßig mit Hinweis auf einschlägige Judikatur, dass bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Nettoeinkommens die steuerliche Abschreibung der Unterhaltsbemessungsgrundlage hinzuzurechnen sei. Der folgende Beitrag Artikel soll aufzeigen, dass die Frage der Hinzurechnung nicht einfach generell mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. In bestimmten Fällen erscheint es sachgerecht, die Abschreibung dem Nettoeinkommen hinzuzurechnen, in anderen Fällen erscheint es dagegen geboten, die steuerlichen Abschreibungen auch unterhaltsrechtlich als Abzugsposten zu berücksichtigen. Neben der österreichischen Rsp wird auch die deutsche Judikatur und Unterhaltspraxis kurz beschrieben.
I. Abschreibungen im Steuerrecht
Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einkünften dienen und erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden, sind die Kosten der Anschaffung oder Herstellung steuerrechtlich gleichmäßig verteilt, dh in gleichen Jahresbeträgen, auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Aufwand („Absetzung für Abnutzung“ [AfA]) abzusetzen. Die betr...