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Notwendigkeit und Anfechtbarkeit der Bestellung eines Kollisionskurators in Unterhaltsangelegenheiten
iFamZ 2013/48
1. (…) Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil zur Zuordnung der gesetzlichen Vertretung in Unterhaltssachen eine Klarstellung durch den OGH geboten erscheint. Der Revisionsrekurs des Kollisionskurators ist aber nicht berechtigt.
2. Die Bestellung eines Kollisionskurators gem § 271 ABGB zur Vertretung eines Kindes in Unterhaltsangelegenheiten, also zur Geltendmachung bzw Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eines Minderjährigen gegenüber einem Elternteil, fällt nicht unter den Richtervorbehalt des § 19 Abs 2 RPflG, sondern in den Wirkungsbereich des Rechtspflegers (RIS-Justiz RS 0127971; Etz in Szöky, Kommentar zum Rechtspflegergesetz, § 19 Anm 38). Der vorliegende Beschluss hat mit einer gesonderten Übertragung der Obsorge im Teilbereich Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten nach § 176 ABGB nichts zu tun und ist einem (teilweisen) Entzug der Obsorge nicht gleichzuhalten (vgl auch 10 Ob 26/12i, EvBl-LS 2012/145).
3.1. Gem § 144 ABGB umfassen die Pflege und Erziehung sowie die Vermögensverwaltung auch die gesetzliche Vertretung in diesen Bereichen. (…)
Barth (in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang, ABGB3, § 144 Rz 11 und 14) ordnet die Verfügung über den Unterhalt des Kindes (Festsetzung ...