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iFamZ 2, April 2013, Seite 89

Rekursrecht naher Angehöriger im Pflegschaftsverfahren; Übertragung der Obsorge auf den JWT

iFamZ 2013/46

§ 176 Abs 1 ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG

1. Nach der Rsp des OGH ist im Pflegschaftsverfahren die ausnahmsweise Rekurslegitimation der nächsten Angehörigen eines Minderjährigen, hier des Vaters, zum Zweck der Gefahrenabwehr zu bejahen (RIS-Justiz RS0006454; 4 Ob 158/04w).

2. Maßnahmen nach § 176 Abs 1 ABGB, insb die gänzliche oder teilweise Entziehung der Obsorge über ein Kind, setzen eine Gefährdung des Kindeswohls durch den mit der Obsorge betrauten Elternteil voraus. Es entspricht der stRsp, dass eine solche Änderung der Obsorge nur angeordnet werden darf, wenn sie im Interesse des Kindes dringend geboten ist, wobei grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (RIS-Justiz RS0048699; RS0047841). In ebenfalls stRsp wird betont, dass aus dem Grundsatz der Familienautonomie den Familienmitgliedern die Obsorge so lange gewahrt werden soll, als sich dies mit dem Kindeswohl verträgt. Die Beschränkung der Obsorge darf nur das letzte Mittel sein und nur insoweit angeordnet werden, als dies zur Abwendung einer drohenden Gefährdung des Kindeswohls notwendig ist (RIS-Justiz RS0048712). Eine Übertragung der Obsorge an den JWT darf gem § 213 ABGB nur erfolgen, wenn sich dafür nicht Verwandte oder andere nahestehende oder sons...

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