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iFamZ 2, April 2013, Seite 87

Vaterschaftsfeststellung bei eineiigen Zwillingen als potenziellen Vätern

iFamZ 2013/45

Diana Seeber-Grimm und Thomas Schoditsch

§ 163 ABGB idF BGBl 1992/275

Der am geborene Kläger begehrte die Feststellung der Vaterschaft des Beklagten sowie Unterhaltszahlungen ab dem Tag seiner Geburt. Er brachte iW vor, seine Mutter habe während der gesetzlichen Empfängniszeit (§ 163 Abs 1 ABGB) ausschließlich mit dem Beklagten sowie einem weiteren Mann, dessen Vaterschaft aber genetisch ausgeschlossen sei, geschlechtlich verkehrt, weshalb allein der Beklagte als sein Vater in Frage komme. Der Beklagte bestritt jeglichen Geschlechtsverkehr mit der Mutter. Vater des Klägers könne nur sein (eineiiger) Zwillingsbruder sein, der mit der Mutter Geschlechtsverkehr gehabt habe.

Im ersten Rechtsgang stellte das Erstgericht die Vaterschaft des Beklagten fest und verpflichtete ihn zu Unterhaltszahlungen. Im dritten Rechtsgang wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Es legte seiner Entscheidung die Feststellung zugrunde, dass sowohl der Beklagte als auch dessen Zwillingsbruder innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit mit der Mutter des Klägers Geschlechtsverkehr gehabt hätten. Die „Wahrscheinlichkeit der leiblichen Vaterschaft“ zum Kläger betrage bei beiden Männern 99,9999 %. Auf beide Männer treffe daher die Vaterschaftsverm...

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