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GesRZ 5, Oktober 2016, Seite 312

Information als Kernelement der Unternehmensleitung

Georg Durstberger

Information ist ein wesentlicher Teil der Leitungsaufgabe des Vorstands. Sie ist Grundlage der Entscheidungsfindung. Ihre Bedeutung als Kernelement sorgfältiger und gewissenhafter Geschäftsleitung ist im Gesetz ausdrücklich anerkannt (§ 84 Abs 1a AktG; § 25 Abs 1a GmbHG). Der Umgang mit Information stellt für den Vorstand im Lichte der Digitalisierung und der Beschleunigung der Informationsbeschaffung, Informationsverwertung und Informationsweitergabe eine besondere Herausforderung dar. Der Beitrag erörtert Informationsflüsse im Unternehmen und deren Auswirkungen auf die Leitung.

I. Unternehmen und Information

1. Informationsflüsse des Unternehmens

Unter der gesellschaftsrechtlichen Linse gibt es in einer AG fünf Informationsstellen: Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionäre und Dritte; hinzu treten die nachgeordneten Unternehmensebenen.

Information ist die einseitige Übermittlung von Tatsachen an eine andere Stelle. Bei der Kommunikation werden Informationen zwischen den Stellen ausgetauscht. In einem Unternehmen finden Information und Kommunikation gleichermaßen statt. Es stellen sich allerdings auch oftmals die Fragen, wer an wen Informationen übermitteln und wer mit wem kommunizieren darf. Kann und darf sich der Aufsichts...

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