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GesRZ 5, Oktober 2016, Seite 306

Der „wichtige Grund“ zur Beendigung von Dauerschuldverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschaftsrechts

Alexander Weber

Die Untersuchung des „wichtigen Grundes“ für den Gesellschafterausschluss und die Geschäftsführerabberufung ist aus mehreren Gründen einer näheren Untersuchung zuzuführen: Zum einen berührt die Thematik die dogmatischen Grundlagen der Beendigung von Dauerschuldverhältnissen und der Konkretisierung von Generalklauseln. Zum anderen zeigt sie die Unterschiede und Verbindungen zwischen Mitgliedschaft und Geschäftsführung bzw zwischen den einzelnen Gesellschaftsformen auf. Der Beitrag soll diese beiden Aspekte näher beleuchten und einen Überblick über die Thematik geben.

I. Einleitung

Der „wichtige Grund“ wird in einer Vielzahl von Rechtsgebieten verwendet und ist die entscheidende Voraussetzung zur Ausübung der außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, dh der Möglichkeit, einen Vertrag – entgegen dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ – einseitig zu beenden. Als „geniale Umschreibung für eine wesentliche Veränderung der Umstände“ ist er Dreh- und Angelpunkt für die gesamte Problematik der Vertragsanpassung und -beendigung langfristiger Verträge. Zudem ist der Begriff des „wichtigen Grundes“ ein Musterbeispiel eines unbestimmten Gesetzesbegriffs. Eine abschließende Definition...

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