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iFamZ 5, September 2012, Seite 236

Anwaltshaftung wegen unrichtiger Beratung des Vaters in einem Unterhaltsverfahren

iFamZ 2012/169

§§ 140, 1299 ABGB

Die vom Kläger geltend gemachte Schadenersatzforderung gründet sich auf seine Fehlberatung durch den beklagten Rechtsanwalt in einem Unterhaltsverfahren. Er begehrt die Differenz zwischen jenem Betrag, den er aufgrund des – unter Anleitung des Beklagten – geschlossenen unbedingten Vergleichs zahlen musste, und jenem Betrag, den er bei richtiger Beratung hätte zahlen müssen.

I. Zur Revision des Klägers

Soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung macht der Kläger geltend, dass ihm aufgrund der von der Mutter bezogenen S. 237 Familienbeihilfe die in stRsp gewährte steuerliche Entlastung zukommen müsse. Der Beklagte bestreitet die Berechtigung, für die Tochter Familienbeihilfe zu beziehen, weil sie ab einem bestimmten Zeitpunkt im Ausland gelebt habe.

Das Erstgericht stellte dazu fest, dass die Mutter bis zum 26. Geburtstag der Tochter Familienbeihilfe von monatlich 152,70 Euro bezogen hat. Es berücksichtigte während des gesamten Bezugszeitraums die Entlastung des Klägers.

Das Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil teilweise ab. Die Tochter habe sich zuletzt zu Studienzwecken ständig in Deutschland aufgehalten, sodass ab einem bestimmt...

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