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iFamZ 5, September 2012, Seite 232

Voraussetzungen für die Anspannung des Vaters während einer Bildungskarenz

iFamZ 2012/164

§ 140 ABGB

Im Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern, dass die Obsorge beider Elternteile aufrecht bleibt und der hauptsächliche Aufenthaltsort beider Söhne (11 und 9) beim Vater sein soll. Tatsächlich befindet sich der 11-Jährige (zumindest seit Mai 2011) in Betreuung der Mutter, während sein Bruder weiterhin im Haushalt des Vaters betreut wird.

Am verpflichtete sich der Vater vor dem JWT zu einem monatlichen Unterhalt von 524 Euro monatlich für seinen 11-jährigen Sohn ab . Zugrunde gelegt wurden eine monatliche Bemessungsgrundlage von 3.105,68 Euro sowie die weitere Sorgepflicht für den jüngeren Sohn. Die Mutter verpflichtete sich am zu einer monatlichen Unterhaltsleistung an den im Haushalt des Vaters betreuten Sohn.

Nach einer im September 2011 geschlossenen Vereinbarung stimmte der Arbeitgeber des Vaters gem § 11 AVRAG einer Bildungskarenz für den Zeitraum von bis zu. Während dieser Bildungskarenz bezieht der Vater vom AMS ein Weiterbildungsgeld von monatlich 1.424,10 Euro. Daneben erhält er aus einer geringfügigen Tätigkeit ein monatliches Einkommen inklusive anteiliger Sonderzahlungen von 420 Euro. Das monatliche Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters seit bet...

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