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Gemeinsame Obsorge nach italienischem Recht
Ein Vorbild für Österreich?
In Italien hat das Gesetz Nr 54/2006 vom mit Wirkung ab bedeutende Veränderungen, insb im Familienrecht, mit sich gebracht. Im Einklang mit der EMRK, dem New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Straßburger Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten wurde im italienischen Zivilgesetzbuch, dem Codice civile (CC), die elterliche Verantwortung für minderjährige Kinder neu geregelt und der sog „affidamento condiviso“ eingeführt. Die folgende Darstellung soll – auch mit Blick auf die Reformüberlegungen in Österreich – einen ersten Einblick in das italienische Kindschaftsrecht bieten.
I. Legistische Umsetzung der Reform
Art 155 CC (Verfügungen, welche die Kinder betreffen), der die Wahrung der Kindesinteressen und Kinderrechte sowie die entsprechende elterliche Verantwortung regelte, wurde neu gefasst. Darüber hinaus wurden die Art 155bis bis Art 155sexies CC (Übertragung der Obsorge, Überprüfung der Anordnungen iZm der Obsorge, Familienwohnung und Wohnsitz, [Unterhalts-]Verfügungen zugunsten volljähriger Kinder, Gerichtsbefugnisse und Anhörung der Minderjährigen) eingeführt.
Das minderjährige Kind soll im Rahmen der Regelung der Familienbeziehungen im Zentrum stehen...