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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 216

LESENSWERT

Kathrin Binder

Fast gleichzeitig mit Nimmerrichter, Handbuch Internationales Unterhaltsrecht (2011), ist auf dem deutschsprachigen Markt diese Dissertation zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erschienen, die sich jedoch auf die in der Zwischenzeit bereits mehrfach kommentierte EuUVO beschränkt. Conti folgt in ihrer Darstellung dem systematischen Aufbau des seit in Geltung stehenden Rechtsakts und behandelt nach Analyse (und Bejahung) der unionsrechtlichen Kompetenz zum Erlass der EuUVO zuerst deren Anwendungsbereich (Kap I EuUVO). Dabei geht sie insoweit von einer extensiven Interpretation des Familienbegriffs in Art 1 Abs 1 EuUVO aus, als sie darunter im Einklang mit der hL sämtliche Lebensgemeinschaften subsumiert; das österreichische EPG (BGBl I 135/2009) sei hier aber noch ergänzend zu ihrer nicht ganz vollständigen rechtsvergleichenden Auflistung erwähnt.

Im Abschnitt zur internationalen Zuständigkeit (Kap II EuUVO) begrüßt Conti, dass nicht mehr – wie bisher in Art 2 und Art 5 Nr 2 VO Brüssel I – auf den Wohnsitz, sondern – im Gleichklang mit dem Kollisionsrecht – nun an den gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten und des Unterhaltsberechtigten (Art 3 lit a und lit b ...

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