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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 210

Schenkungsverträge der Verlassenschaft nach § 810 ABGB idF FamErbRÄG 2004 sind nicht genehmigungsfähig

iFamZ 2012/157

§ 810 ABGB

Soll das Konzept des Nachlasserwerbs durch Einantwortung nicht völlig aufgegeben werden, ist kein Grund ersichtlich, dem erbantrittserklärten Erben schon vor diesem Zeitpunkt auch solche Rechtshandlungen zu gestatten, die seine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das erblasserische Vermögen und damit ein erst mit Einantwortung zu erwerbendes Vollrecht voraussetzen. Die schenkungsweise Hingabe von Nachlassvermögen führt regelmäßig zu einer Schmälerung des Nachlassvermögens und ist deshalb iSd § 810 Abs 2 ABGB offenbar nachteilig und daher verlassenschaftsgerichtlich nicht genehmigungsfähig.

Der Rekurswerber als Alleinerbe seiner verstorbenen Mutter gab im Verlassenschaftsverfahren aufgrund des Gesetzes die unbedingte Erbantrittserklärung ab, erstattete die Vermögenserklärung über den keineswegs überschuldeten Nachlass, beantragte, die Schenkung der erblasserischen Eigentumswohnung durch den Nachlass, vertreten durch ihn, an seine Ehegattin verlassenschaftsgerichtlich zu genehmigen, und verwies einerseits darauf, dass er durch diese Schenkung einer sittlichen Pflicht nachkomme, und andererseits, dass er sich die Grunderwerbssteuer erspare.

Das Erstgericht wies den Antrag...

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