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GesRZ 4, August 2015, Seite 277

Einstweilige Verfügung zur Sicherung der Rückübertragung von GmbH-Geschäftsanteilen

§ 381 EO

Zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, die von einem Geschäftsunfähigen erworben wurden, kann dem Erwerber mit einstweiliger Verfügung die Ausübung der Gesellschafterrechte verboten werden, soweit dieser sie durch den bescheinigten unwirksamen Erwerbsvorgang erhalten hat.

(OLG Wien 15 R 181/14v; LGZ Wien 59 Cg 51/13y)

Im Firmenbuch ist seit 2007 die H. Holding GmbH (in der Folge: Gesellschaft) eingetragen. Aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom wurde am die Auflösung der Gesellschaft eingetragen. Seither vertritt Mag. A. V. die Gesellschaft als selbständig vertretungsbefugter Liquidator. Gesellschafter sind die Beklagte mit einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage von 89.250 € (51 %) und der Kläger mit einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage von 85.750 € (49 %).

Bei Gründung der Gesellschaft waren der Kläger mit einer zur Hälfte einbezahlten Stammeinlage von 29.750 € (85 %) und die Beklagte mit einer zur Hälfte einbezahlten Stammeinlage von 5.250 € (15 %) im Firmenbuch als Gesellschafter eingetragen. Mit Notariatsakt vom trat der Kläger Geschäftsanteile im Nominalwert von 3.500 €...

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