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Rechtliche Regelungen für Lebensgemeinschaften im Innenverhältnis
Überlegungen de lege lata und de lege ferenda
Obwohl das nichteheliche Zusammenleben seit einigen Jahrzehnten immer weiter zunimmt, hat diese Tatsache im österreichischen Recht – insb das Innenverhältnis der Lebensgefährten betreffend – kaum Niederschlag gefunden. Der vorliegende Beitrag stellt die geltende Rechtslage dar und zeigt in aller Kürze auf, welche Bereiche der Gesetzgeber in Zukunft regeln sollte.
I. Grundsätzliches
Nach geltender Rechtslage ist nicht einmal eine Legaldefinition des Begriffs der Lebensgemeinschaft verankert. Die Rsp orientiert sich derzeit vor allem an den drei Kriterien der Eheähnlichkeit, nämlich der Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und stellt darüber hinaus auf das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den Partnern ab. Ein weiteres Kriterium, das eine Lebensgemeinschaft nach der Rsp aufweisen muss, ist die (beabsichtigte) Dauerhaftigkeit. Auch wird von der Judikatur stets die rechtliche Unverbindlichkeit betont, sodass die Lebensgemeinschaft ohne Angabe von Gründen jederzeit lösbar ist und sich daran auch keine bestimmten rechtlichen Wirkungen knüpfen.
Was die rechtliche Regelung zwischen den Lebensgefährten betrifft, ist eingangs festzuhalten, dass weder ein gesetzlicher Unterhaltsansp...