Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Zwischenantrag auf Feststellung
iFamZ 2012/148
§§ 2, 15 Abs 1, 16 HeimAufG, § 36 AußStrG
LG Eisenstadt , 20 R 182/11f
Ein Zwischenantrag auf Feststellung (Die Rekurswerber wollen dem Inhalt nach festgestellt haben, dass das HeimAufG nicht auf das gegenständliche Objekt anwendbar ist) ist im AußStrG nicht zulässig.