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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 187

Kein Zwischenantrag auf Feststellung

iFamZ 2012/148

§§ 2, 15 Abs 1, 16 HeimAufG, § 36 AußStrG

LG Eisenstadt , 20 R 182/11f

Ein Zwischenantrag auf Feststellung (Die Rekurswerber wollen dem Inhalt nach festgestellt haben, dass das HeimAufG nicht auf das gegenständliche Objekt anwendbar ist) ist im AußStrG nicht zulässig.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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