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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 187

Rekurs des Einrichtungsleiters bei nachträglicher Überprüfung

iFamZ 2012/146

S. 187 §§ 16 Abs 2, 19a Abs 3 HeimAufG

Ein Rekurs des Leiters der Einrichtung gegen eine Entscheidung, die eine freiheitsbeschränkende Maßnahme für unzulässig erklärt, ist nur zulässig, wenn das Rechtsmittel (in Anlehnung an die Vorbildbestimmung des § 28 iVm § 26 UbG) in der mündlichen Verhandlung angemeldet wurde. Dies gilt nicht, wenn die Freiheitsbeschränkung bereits aufgehoben ist.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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