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SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3997-0

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht (1. Auflage)

XII. Baurechtseinbringung nach § 16 Abs 5 UmgrStG idF JStG 2018

105

Das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018), BGBl I 2018/62 vom , verankert in § 16 Abs 5 UmgrStG Regeln zur Einbringung von Gebäuden ohne Grund mit S. 49Hilfe einer Baurechtseinräumung („Baurechtseinbringung“). Die Neuregelung wird mit einer Trennung von Grund und Gebäude mit Hilfe wirtschaftlichen Eigentums verglichen. Nach § 16 Abs 5 UmgrStG missglückte Baurechtseinbringungen können in der Regel mit Hilfe von wirtschaftlichem Eigentum nach § 24 BAO saniert werden.

1. Die Neuregelung

1.1. Der Gesetzeswortlaut

106

§ 16 Abs 5 UmgrStG idF JStG 2018 verankert ausdrücklich die Möglichkeit, Grund und Boden beim Einbringenden zurückzulassen und das Gebäude ohne Grund auf die übernehmende Körperschaft mit Hilfe eines Baurechts zu übertragen:

„Bei einem bebauten Grundstück kann der Grund und Boden gemäß Z 3 oder 4 zurückbehalten werden, indem nur das Gebäude im Wege eines Baurechtes im Sinne des Baurechtsgesetzes auf die übernehmende Körperschaft übertragen wird. Dabei gilt die Übertragung des Gebäudes als im Zuge der Einbringung verwirklicht, wenn Baurechtsvertrag und Einbringungsvertrag aufeinander Bezug nehmen und das Gesuch auf Einverleibung des Baurechts im Rückwirkungszeitraum gestellt wird; das Baurecht muss in weite...

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