SWK-Spezial Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht
1. Aufl. 2019
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III. Baurechte in der Körperschaftsteuer
1. Kapitalgesellschaften (AG/GmbH)
1.1. Die Pflicht zur Rechnungslegung
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Kapitalgesellschaften (AG/GmbH) sind nach § 189 UGB kraft Rechtsform zur Rechnungslegung verpflichtet (Jahresabschluss: Bilanz nach § 224 UGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 231 UGB, Anhang und Lagebericht). Die Umsatzschwelle von 700.000 € ist für die Rechnungslegungspflicht von Kapitalgesellschaften irrelevant.
S. 211.2. Ein allumfassender Gewerbebetrieb
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Kapitalgesellschaften haben nach § 7 Abs 3 KStG einen allumfassenden Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG: Kraft gesetzlicher Fiktion wird das gesamte Markteinkommen nach der Reinvermögenszugangstheorie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst.
1.3. Gewinnermittlung nach § 5 EStG
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Kapitalgesellschaften sind zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG verpflichtet: § 189 UGB verankert eine Pflicht zur Rechnungslegung kraft Rechtsform und § 7 Abs 3 KStG verlangt einen allumfassenden Gewerbebetrieb.
1.4. Keine ImmoESt oder ImmoESt-SVZ und kein Abzugsverbot nach § 6 Z 2 lit d EStG
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Kapitalgesellschaften sind nach § 24 Abs 3 Z 4 KStG ausdrücklich von einer ImmoESt nach § 30c oder einer ImmoESt-SVZ nach § 30b EStG ausgenommen. Das bedeutet für die Periodisierung (Zurechnung der Einnahmen/Ausgaben/Aufwendungen/Erträge zu den einzelnen Wirtschaftsjahren): Das Zufließen nach § 30b EStG ist für Kapit...