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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 174

Zumutbarkeit der Anschaffung eines Pkw als Voraussetzung für Anspannung

iFamZ 2012/122

§ 140 ABGB

Bei der gegebenen Arbeitsmarktlage, ihrem Gesundheitszustand und der Lage ihres Wohnorts ist die Mutter ohne Pkw nicht in der Lage, eine ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung entsprechende Tätigkeit im Umfeld ihres Wohnorts zu erlangen.

Die Vorinstanzen haben sich mit der Möglichkeit der Finanzierung eines Pkw-Erwerbs durch die geldunterhaltspflichtige Mutter nicht auseinandergesetzt, sondern haben bloß einen Betrag von pauschal 150 Euro an Kilometergeld berücksichtigt. Tatsächlich wurde nicht geklärt, ob die Mutter mangels liquider Mittel über eine ausreichende Kreditfähigkeit verfügt, um einen Pkw anzuschaffen. Bei Bejahung dieses Umstands müssten die Kreditraten bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage berücksichtigt werden (vgl RIS-Justiz RS0047472).

Der Anspannungsgrundsatz darf nach stRsp nicht zu einer reinen Fiktion führen, sondern muss immer auf der hypothetischen Feststellung beruhen, welches reale Einkommen der Unterhaltspflichtige in den maßgeblichen Zeiträumen unter Berücksichtigung seiner Möglichkeiten bei der gegebenen Arbeitsmarktlage zu erzielen im Stande wäre. Wer hingegen unverschuldet (etwa wegen Erkrankung) kein Einkommen erlangen kann...

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