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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 161

Regelungsbedarf für nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Astrid Deixler-Hübner

Die Anzahl der Paare, die unverheiratet zusammenleben, ist in den letzten Jahren signifikant angestiegen. Im Gegensatz zur Ehe erfährt die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der Gesellschaft zunehmend Bedeutung. Gerade umgekehrt verhält es sich jedoch im Hinblick auf die gesetzliche Regelung. Während sowohl die Eheschließung, die Rechte und Pflichten in der Ehe als auch die Eheauflösung und deren Folgen gesetzlich exakt normiert sind und diese Normen vor allem den Schutz des sozial schwächeren Partners sicherstellen, hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft kaum gesetzlichen Niederschlag gefunden.

Diesen Umstand haben nun die Veranstalter des 18. Österreichischen Juristentags zum Anlass genommen, die rechtlichen Regelungen der Lebensgemeinschaft und etwaigen Regelungsbedarf zu thematisieren. Das Gutachten von Fischer-Czermak/Beclin befasste sich mit der Frage, ob überhaupt neue Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften geschaffen werden sollten. Anhand einer Analyse der derzeitigen Rechtssituation und eines Rechtsvergleichs mit anderen europäischen Ländern erstatteten diese darin eine Reihe von Vorschlägen zur Normierung von faktischen Lebensgemeinschaften. Kurz zusammengef...

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