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Keine gemeinsame Obsorge eines Elternteils mit -Pflegeelternteil
iFamZ 2012/94
§§ 144, 145, 167, 177, 186, 186a, 187 ff ABGB
Keine Obsorge für Lebensgefährtinnen nach künstlicher Insemination in Dänemark; keine gemeinsame Obsorge eines Elternteils mit einem Pflegeelternteil; eine analoge Anwendung des § 167 ABGB; eine Diskriminierung gegenüber Pflegeeltern ist dadurch nicht gegeben.
Die Mutter und ihre Lebensgefährtin wollen die Obsorge für das Kind, das nach einer Insemination mit dem Samen eines anonymen Spenders geboren wurde, gemeinsam ausüben und beantragten, ihre dazu getroffene Vereinbarung vom pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen.
Nach hA ist nach der bestehenden Gesetzeslage eine gemeinsame Obsorge eines Elternteils mit einem Pflegeelternteil (zB mit dem Lebensgefährten oder – wie hier – der Lebensgefährtin der außerehelichen Mutter) nach dem Modell der leiblichen Eltern nicht zulässig (Hopf in KBB3, § 186a Rz 1; Weitzenböck in Schwimann, ABGB-TaKomm, § 186a Rz 3; Linder in Gitschthaler/Höllwerth, EuPR, LebG-Rechtsfolgen/Innen Rz 31; Deixler-Hübner in Kletečka/Schauer, ABGB-ON 1.00, § 186a Rz 3; Stabentheiner in Rummel, ABGB3, ErgBd, § 186a Rz 21; 7 Ob 144/02f, SZ 2002/123 = EvBl 2003/16 = RZ 2003/15 = ÖA 2003, 129 K 2; RIS-Justiz RS0116924). Daran hat auch das Fam...