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GesRZ 4, August 2015, Seite 233

VfGH zu „Managergehältern“: Anfang vom Ende des objektiven Nettoprinzips?

Günther Schaunig und Daniel Varro

Mit dem Erkenntnis vom , G 136/2014 ua, betreffend die durch das AbgÄG 2014 normierte Nichtabzugsfähigkeit von in § 20 Abs 1 Z 7 und 8 EStG bzw § 12 Abs 1 Z 8 KStG näher bezeichneten Aufwendungen und Ausgaben (ua „Managergehälter“ über 500.000 €) hat der VfGH die Verfassungskonformität der angeführten Bestimmungen bestätigt. Problematisch erscheinen vor allem folgende Punkte: 1.) Empirisch verlässliche bzw überzeugende Quellen zum Beleg des – beanstandeten – Einkommensgefälles wurden weder vom Gesetzgeber noch von der Bundesregierung vorgelegt. 2.) Weder dem Gesetz noch den Gesetzesmaterialien ist ein Anliegen zur Verringerung des Einkommensgefälles innerhalb eines Unternehmens zu entnehmen, dennoch wird vom VfGH genau das als entscheidender Rechtfertigungsgrund iZm dem gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum angesehen. 3.) Das Abzugsverbot lässt sich nur schwer in das bisherige System der Abzugsverbote einbetten. 4.) Obwohl sogar nach den Angaben des Gesetzgebers in den Materialien keine konkreten Auswirkungen auf „Managergehälter“ – besonders deren nachhaltige Verringerung – zu erwarten sind, erachtet der VfGH die Regelung nicht von vornherein als zur Zielerreichung ungeeignet. Ausgehend von der im gesellschaftsrec...

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