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Verschärfungen im europäischen Kapitalmarktrecht
Das neue EU-Marktmissbrauchsregime
Das europäische Kapitalmarktrecht wird derzeit einem total makeover unterzogen. An praktisch allen Ecken und Enden wird gestrafft und nachgeschärft, bestehende Lücken werden aufgefüllt und Schlupflöcher geschlossen. Dabei bleibt es nicht nur bei oberflächlichen Schönheitskorrekturen. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten der Transparenzrichtlinie 2013 und der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) wird das europäische Kapitalmarktrecht iSd unionsweiten Harmonisierung auch konzeptionell auf neue Beine gestellt.
I. Maximalharmonisierung
Die Aufdeckung des LIBOR-Skandals – jenes Zinssatzes, von dem Millionen von Hypotheken in der EU abhängen – verdeutlichte zuletzt die Notwendigkeit von Reformen und Maßnahmen zum Schutz der Integrität der europäischen Finanzmärkte. Im Zuge der Evaluierung des Umsetzungsniveaus der bestehenden Marktmissbrauchsrichtlinie 2003 (Market Abuse Directive – MAD) wurde deutlich, dass ein erhebliches Maß an Aufsichts- und Sanktionsarbitrage zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten besteht. Dem soll nunmehr die neue MAR entgegenwirken. Die MAR ist Teil eines europäischen Maßnahmenpakets, das dem gesteigerten Bedürfnis nach Marktintegrität, In...