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ESG als Haftungsthema für Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften
ESG und Nachhaltigkeit sind aus der modernen Welt nicht mehr wegzudenken. Die gesetzliche Regelungsdichte in diesem Zusammenhang steigt immer rascher. Doch was bedeuten neue Regelungen mit ESG-Bezug für Vorstand und Geschäftsführung? In welchem Umfang sind Nachhaltigkeitsaspekte auch im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen zu beachten? Knüpfen daran wesentliche Haftungsfolgen für Leitungsorgane an? Folgender Beitrag soll Antworten auf diese brennenden Fragen liefern.
1. Nachhaltigkeit als Haftungsmaßstab
Die EU hat sich mit dem Green Deal einer Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft verschrieben. ESG und Nachhaltigkeit sind daher für alle Marktteilnehmer relevant. Schon seit dem letzten Jahrhundert existieren (vorwiegend öffentlich-rechtliche) Rechtsrahmen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (zB das Forst- oder Wasserrecht). Neuere Rechtsvorhaben wirken sich jedoch verstärkt auf zivil- bzw gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten aus.
In diesem Zusammenhang relevante Rechtsakte wurden in der jüngeren Vergangenheit vor allem auf EU-Ebene erlassen. Zahlreiche Gesetzesvorhaben sind allerdings noch in Vorbereitung beziehungsweis...