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GRC aktuell 1, Februar 2018, Seite 26

Compliance im Bankenbereich

Eine Bekannte mit vielen Unbekannten

Sigrid Burkowski und Ulrich Gritsch

Was vor 20 Jahren noch zu einem Lächeln führte, ist mittlerweile nicht nur für Banken, sondern auch für ihre Kunden zur wahren Herausforderung geworden: Compliance und ihre Anforderungen, deren Umsetzungsmöglichkeit und Sinnhaftigkeit bisweilen zu hinterfragen sind. Dieser Beitrag gibt einen aktuellen und praxisorientierten Überblick darüber, was unter Compliance im Bankenbereich zu verstehen ist. Zudem werden die damit verbundenen organisatorischen Anforderungen sowie die Rolle der IT bei der Erfüllung und Umsetzung von Compliance-Aufgaben beschrieben.

1. Compliance im Bankenbereich

Die Übersetzung des Begriffs Compliance als „Handeln im Einklang mit den Gesetzen“ kann nur eine erste Orientierung dafür sein, was unter Compliance zu verstehen ist. Der Bankenbereich kennt – anders als die Industrie – in Bezug auf Compliance konkrete gesetzliche Anforderungen:

War in Art 39 Bankwesengesetz (BWG) noch der allgemeine Verweis auf die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters iSv § 84 Abs 1 Aktiengesetz (AktG) enthalten, so präzisierte das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) in seinem § 18, der die Überschrift „Einhaltung der Vorschriften (Compliance)“ trägt, die Anforderungen dahingehend, dass „der Rechtsträger d...

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