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GesRZ 4, August 2015, Seite 220

Steuerreformgesetz 2015/2016

Am verabschiedete der Nationalrat das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016), dessen Kundmachung in BGBl I 2015/118 erfolgt ist. Der Schwerpunkt der Novelle liegt im Bereich des Einkommensteuerrechts. Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Für Einkommensteile über 1 Mio € wird befristet von 2016 bis 2020 ein Steuersatz von 55 % herangezogen. Bei der Absetzung für Abnutzung (§ 7 EStG) wird der Abschreibungssatz ab 2016 für unmittelbar betrieblich genutzte Betriebsgebäude auf 2,5 % vereinheitlicht; bei Gebäuden zu Wohnzwecken beträgt die Absetzung für Abnutzung ohne Nachweis der Nutzungsdauer bis zu 1,5 %. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen kommt der besondere Steuersatz in Höhe von 25 % künftig nur mehr für Einkünfte aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten zur Anwendung. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen wird der besondere Steuersatz ab 2016 auf 27,5 % angehoben. Im Rahmen der Grunderwerbssteuerberechnung dient – anstelle der nicht mehr aktuellen Einheitswerte – bei unentgeltlichen und teilentgeltlichen Erwerbsvorgängen der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage. Als Ausgleich für diese Umstellung de...

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