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Erhöhung des Sachbezugs für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz
Mit BGBl. II Nr. 29/2014 wurden die Wertgrenzen i. Z. m. dem Sachbezug für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz in § 4 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung von 600 Euro auf 720 Euro bzw. von 300 Euro auf 360 Euro angehoben. Die geänderten Werte sind anzuwenden, wenn die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 für Zeiträume, die nach dem enden; wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmals für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden.