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GesRZ 4, August 2015, Seite 219

Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht

Am wurde eine umfangreiche Strafrechtsnovelle im Nationalrat beschlossen. Neben der grundlegenden Modernisierung des StGB sowie einer Neugewichtung und Präzisierung der Strafandrohungen bringt das Strafrechtsänderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/112, wesentliche Änderungen für das Gesellschaftsrecht. Die Neuerungen, die überwiegend mit in Kraft treten, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Reform des Untreuetatbestands gem § 153 StGB: Mit der Novelle wird – neben einer Erhöhung der strafbestimmenden Wertgrenze und einer erheblichen Anhebung der Strafdrohung – eine Präzisierung des Untreuetatbestands dahin gehend vorgenommen, dass ein Befugnismissbrauch nur bei unvertretbarem Verstoß gegen Regeln, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen, vorliegt. Der im Parlament eingebrachte Gesetzesinitiativantrag (IA 1110/A BlgNR 25. GP; vgl Cach/Nicolussi, Initiativantrag zur Änderung des Untreuetatbestands, des AktG und des GmbHG, GesRZ 2015, 151), wonach die Strafbarkeit bei Zustimmung des Machthabers bzw wirtschaftlich Berechtigten ausgeschlossen ist, wurde nicht in das Gesetz übernommen. Aus der Streichung und Nichtregelung darf wohl nicht der Gegenschluss gezogen werden, dass ...

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