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Sorgfaltspflichten des Stiftungsvorstands bei der Vermögensverwaltung
Der vorliegende Beitrag stellt eine Zusammenfassung des Vortrags dar, den die Autorin bei einer Veranstaltung im BMJ aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums des PSG gehalten hat. Inhalte waren eine tour d’horizon zu den Sorgfaltspflichten des Stiftungsvorstands sowie ein kurzer Blick auf die wichtigsten Probleme rund um Aufgabe und Haftung des Stiftungsvorstands.
I. Einleitung
Der Stiftungsvorstand führt als zentrales Leitungsorgan der Privatstiftung deren Geschäfte, vertritt sie nach außen und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Dabei stellt die Verwaltung des Stiftungsvermögens die wesentliche Aufgabe des Stiftungsvorstands dar, bei deren Erfüllung er aber keineswegs frei ist. Er ist zunächst an die Bestimmungen der Stiftungserklärung, insb den Stiftungszweck, gebunden. Manche Stiftungserklärungen geben detaillierte Vorgaben hinsichtlich der Vermögensverwaltung vor; andere wiederum sind sehr allgemein gehalten. Doch die Stiftungserklärung ist nicht die einzige Grundlage für das Vorstandshandeln. § 17 Abs 2 PSG gibt mit seinem objektivierten Sorgfaltsmaßstab in Wahrheit eine Anleitung: Der Stiftungsvorstand ist verpflichtet, sich bei der Leitung der Stiftung zu bemühen, bestimmte Fähigkeiten u...