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GesRZ 4, August 2023, Seite 219

FMA-Bericht über die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die Durchführung einer engmaschigen Überwachung und Bekämpfung sowie die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sei eine wichtige Aufgabe der FMA. Deswegen habe die FMA 2022 bei mehr als 1.000 Finanzdienstleistern die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung beaufsichtigt. 770 Finanzdienstleister seien einer Risikoanalyse unterzogen worden, um zu ermitteln, ob die Gefahr besteht, für Geldwäscherei missbraucht zu werden. Von diesen der Risikoanalyse unterliegenden Finanzdienstleistern seien fast zwei Drittel Kreditinstitute (492) gewesen, gefolgt von Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Wertpapierfirmen (134). 79 Kapitalanlagegesellschaften und Manager alternativer Investmentfonds wurden in die Risikoanalyse einbezogen. Das Risiko, für Geldwäscherei missbraucht zu werden, sei bei den unterschiedlichen Arten von Finanzdienstleistern völlig verschieden. Am gefährdetsten seien Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen (virtual asset service providers – VASPs). Bei 20 % der VASPs bestehe ein hohes Risiko, für Geldwäscherei missbraucht zu werden. Hingegen werde nur bei etwas mehr als 3 % der Kreditins...

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