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GesRZ 4, August 2015, Seite 219

EU: 4. Geldwäsche-Richtlinie und neue Geldtransfer-Verordnung verabschiedet

Die 4. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl L 141 vom , S 73) sowie die Geldtransfer-Verordnung (Verordnung [EU] 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers, ABl L 141 vom , S 1) zielen auf die Intensivierung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorgaben der Richtlinie sind mit Mindestharmonisierungscharakter ausgestattet; den Mitgliedstaaten steht es daher frei, strengere Regelungen einzuführen. Die Vorgaben der Richtlinie sind im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie strenger und detaillierter. Die wesentlichen Inhalte sind folgende:

  • Intensivere Risikoanalysen mit dem Ziel, Automatismen bei der Risikobewertung durch den Kunden zu verhindern;

  • besondere Einstufung von politisch exponierten Personen;

  • neue Befreiungsregeln für E-Geld-Produkte;

  • Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten von Kunden in einem Register;

  • Regelungen für die grenzüberschreitende Geldwäscheaufsicht;

  • verbindliche Kompetenzen der eur...

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