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Update: Aktuelle Gesetzesvorhaben
1. Virtuelle Gesellschafterversammlung
Wie in dieser Rubrik berichtet, langte am der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) im Nationalrat ein. Aufbauend auf dem COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV soll die virtuelle Gesellschafterversammlung ins Dauerrecht aufgenommen werden.
Am langte nun die Regierungsvorlage im Nationalrat ein. Das Bundesgesetz wurde am im Nationalrat und am im Bundesrat beschlossen sowie am im BGBl I 2023/79 kundgemacht. Gem § 8 VirtGesG trat das Gesetz mit in Kraft. Im Jahr 2028 soll die BMJ auf Grundlage der Auswirkungen der Durchführung von virtuellen und hybriden Gesellschafterversammlungen und der dann vorliegenden Erfahrungen in anderen vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten dem Nationalrat über die Zweckmäßigkeit der Durchführung solcher Versammlungen berichten.
Soweit ersichtlich, gab es im Vergleich zum Ministerialentwurf keine umfassenden Änderungen mehr. § 5 Abs 7 VirtGesG wurde jedoch dahin gehend geändert, dass die Schwelle der Aktionäre, die im Falle der virtuellen Durch...