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Aufforderung an den Geschäftsführer, gemäß § 88 Abs 3 GmbHG die Auflösung der Gesellschaft beim Firmenbuch anzumelden
Nach gefestigter Rspr sind gerichtliche Aufträge, deren Missachtung erst in einer anfechtbaren späteren Verfügung Rechtswirkungen zeitigen kann, unanfechtbar (hier: Aufforderung an den Geschäftsführer, gem § 88 Abs 3 GmbHG die Auflösung der Gesellschaft beim Firmenbuch anzumelden [Zurückweisung des Revisionsrekurses]).
(OLG Wien 6 R 119/22x; HG Wien 75 Fr 2127/22w)