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GesRZ 6, Dezember 2021, Seite 394

Zur Auswirkung eines behaupteten Stimmverbots eines GmbH-Gesellschafters auf die Vertretungsbefugnis eines kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführers iZm der Verfügung über Bankkonten (Auslegung der Bank-AGB)

§ 15a und § 39 Abs 4 GmbHG

1. Die Rechtsansicht, Protokolle von Generalversammlungen, an denen ein (möglicherweise) einem Stimmverbot unterliegender Gesellschafter mitgestimmt hat, erfüllten die Voraussetzung zum Nachweis einer geänderten Vertretungsbefugnis für die GmbH gegenüber einem Kreditinstitut nach dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, ist nicht korrekturbedürftig.

2. Dem sich aus der verweigerten Mitwirkung des anderen kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführers ergebenden Vertretungsnotstand der GmbH bei Verfügung über ein Konto der GmbH kann durch Bestellung eines Notgeschäftsführers abgeholfen werden.

(OLG Wien 1 R 24/20m; HG Wien 42 Cg 109/18x)

[1] Die klagende GmbH hat zwei je zur Hälfte beteiligte Gesellschafter. Diese sind ihrerseits GmbHs. Die Klägerin hat zwei kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführer, nämlich Dipl.-Ing. J. J. (im Folgenden: Erstgeschäftsführer) und Dr. R. V. (im Folgenden: Zweitgeschäftsführer). Eine Gesellschafterin (im Folgenden: Erstgesellschafterin) steht zu zirka 98,5 % im Eigentum des Erstgeschäftsführers. Die andere Gesellschafterin (im Folgenden: Zweitgesellschafterin) steht im Alleineigentum des Zweitgesch...

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