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GesRZ 4, August 2021, Seite 199

Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Am langte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG), im Nationalrat ein. Damit soll in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 ein präventiver Restrukturierungsrahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu retten und deren Bestandfähigkeit wiederherzustellen. Das Bundesgesetz wurde am im Nationalrat sowie am im Bundesrat beschlossen und am im BGBl I 2021/147 kundgemacht.

Kernstück des Gesetzes ist ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren für finanziell in Schieflage geratene Unternehmen. Es soll als Instrument dienen, das dem Schuldner ermöglicht, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden und die Bestandsfähigkeit des Unternehmens wieder sicherzustellen. Das Restrukturierungsverfahren setzt eine „wahrscheinliche Insolvenz“ voraus. Di...

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