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ASoK 3, März 2014, Seite 105

Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung

Teilpflichtversicherungszeiten und Versorgungsausgleich

Andreas Gerhartl

Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtsprechung zur für das Pensionsrecht bedeutsamen Frage, ob Zeiten als Versicherungszeiten gelten bzw. in welche Kategorie von Versicherungszeiten sie einzuordnen sind, dar. Dabei wird auf die Berücksichtigung von Teilpflichtversicherungszeiten und Zeiten eines Versorgungsausgleichs nach deutschem Rentenrecht eingegangen.

1. Einleitung

Seit der Pensionsreform 2003 werden

  • Zeiten einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben wurden (und für die daher Beiträge geleistet werden),

  • Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung, für die der Bund, das AMS oder ein öffentlicher Fonds Beiträge zu zahlen hat, und

  • Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung

unterschieden. In allen diesen Fällen werden Beiträge entrichtet, weshalb es sich um Beitragszeiten im weitesten Sinn handelt. Dies wirft aber die Frage auf, ob die Bezeichnung immer im weitestmöglichen Wortsinn gebraucht wird und welche Zeiten daher verneinendenfalls jeweils gemeint sind, wenn der Gesetzgeber den Begriff „Beitragszeiten“ verwendet.

Problematisch kann aber auch das Erfordernis der Berücksichtigung von Versich...

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