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GesRZ 4, August 2021, Seite 199

Dienstrechts-Novelle 2021

Vor Kurzem beschlossen und bereits kundgemacht wurde eine Novelle des Dienstrechts, die sich der gesetzlichen Regelung der Telearbeit bzw des Homeoffice widmet. Hintergrund der neuen Regelungen sind die im Rahmen der COVID-19-Krise gemachten Erfahrungen mit Telearbeit und Homeoffice.

Sowohl im Rahmen der Telearbeit als auch des Homeoffice erfolgt die Arbeitsverrichtung an einem Ort, der von der üblichen Dienststelle verschieden ist. Während der Begriff „Telearbeit“ weiter ist und die Verrichtung der Arbeitstätigkeit an jedem anderen Ort umfasst, so stellt das Homeoffice auf die Tätigkeit in einer Wohnung oder einem Wohnhaus ab. Die Vereinbarung von Telearbeit oder Homeoffice erfolgt im Einvernehmen zwischen Bund und Beamten und ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig, etwa der Bewährung der Beamten oder der Verpflichtung zur Datensicherheit und Verschwiegenheit. In die Vereinbarung über Telearbeit oder Homeoffice sind die zu erledigenden Aufgaben aufzunehmen, darüber hinaus die Formen der Kommunikation mit Vorgesetzten und anderen Mitarbeitern, die Arbeitszeiten sowie etwaige Anwesenheiten in der Dienststelle.

Die Zurverfügungstellung der erforderlichen technischen Ausstattung so...

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