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GesRZ 4, August 2021, Seite 198

Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz

Am wurde im Nationalrat das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-UmsetS. 199 zungsgesetz – GRUG), beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 und der Richtlinie (EU) 2019/771. Ziel dieser Rechtsakte ist die Harmonisierung des Verbrauchergewährleistungsrechts. In Österreich wird dafür das VGG geschaffen.

Der 1. Abschnitt des VGG enthält Regelungen zum Geltungsbereich, zu Begriffsbestimmungen sowie zur Vertragskonformität. Im 2. Abschnitt über die Gewährleistung beim Warenkauf sollen die spezifischen Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2019/771 umgesetzt werden. Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/770 sollen daran anschließend im 3. Abschnitt zu Verträgen über die Bereitstellung digitaler Leistungen geregelt werden. Abschließend enthält der 4. Abschnitt Regelungen über die Verjährung.

Konkret soll das VGG Verbrauchergeschäfte, also Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, über den Kauf von Waren, auch dann, wenn ...

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