Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 4, August 2021, Seite 195

Nachruf auf Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter

Rechtsgelehrter – Europäer – Brückenbauer (11.12.1930 – 22.6.2021)

Em. o. Univ.-Prof. Dr. , LL.M. (Harvard)

Am erlitt Marcus Lutter kurz nach der Ausfahrt aus dem Hafen von Palermo während eines Segeltörns einen Schlaganfall, an dessen Folgen er verstarb.

Deutschland hat damit seinen Doyen des Gesellschaftsrechts verloren, die Idee eines in Vielfalt vereinigten Europas einen großen Fürsprecher und die österreichische Juristenwelt einen Freund.

Als Mitte der 1960er-Jahre an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ein zweiter Lehrstuhl des Handelsrechts eingerichtet werden sollte, kam es unter der Leitung von Walther Kastner zu folgendem Dreiervorschlag: Marcus LutterBernhard GroßfeldGerhard Frotz. Kastner war der Überzeugung, dass für die zukünftige Entwicklung des Handels- und Gesellschaftsrechts in Österreich die Berufung eines jungen deutschen Wissenschaftlers förderlich wäre. Gerhard Frotz, der diesen Ruf schließlich annahm, hat diese Erwartung dann in hohem Ausmaß erfüllt. Was damals für Lutter sprach, war seine Habilitationsschrift mit dem Titel „Kapital, Sicherung der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in den Aktien- und GmbH-Rechten der EWG“ (1964). Für Kastner, der schon damals am Österreichischen Juristentag für die Befassung mit...

Daten werden geladen...