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GesRZ 4, August 2021, Seite 193

Lasst uns das Potenzial der Frauen für die Wirtschaft heben!

Vor wenigen Tagen, nämlich am , ist in Deutschland das Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), dBGBl I 2021, 3311, in Kraft getreten. Das Gesetz enthält verbindliche Vorgaben dafür, mehr Frauen in die Vorstände von börsenotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen zu bringen. In Deutschland haben derzeit rund 77 % der DAX-Unternehmen (in Zahlen: 23) mindestens ein weibliches Vorstandmitglied, in sechs der DAX-Unternehmen ist mehr als eine Frau im Vorstand vertreten. Im MDAX liegt der Anteil 11 %. Die bisherigen Regelungen, die Zielgrößen und Berichtspflichten festgelegt haben, haben nur eine sehr überschaubare Wirkung gezeigt.

Vor einem guten Jahr hätte kaum jemand gedacht, dass dieses im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthaltene Vorhaben tatsächlich noch umgesetzt werden kann. Ab vier Vorstandsmitgliedern soll künftig mindestens eine Frau im Vorstand sein. In öffentlichen Unternehmen gehen die Regelungen weiter. Hält der Bund eine Mehrheitsbeteiligung, so muss ab drei Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung eine Person eine Frau sein. Allgemein müssen Unternehmen künftig genau begründen, wenn und warum sie für den Vorstand sowie die bei...

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