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GesRZ 3, Juni 2013, Seite 168

Eintragung der Anschrift

§ 3 Abs 2 FBG

Der Eintragungstatbestand der Zustellanschrift von Gesellschaftern, so diese natürliche Personen sind, ist mit Zwangsstrafen gem § 24 FBG erzwingbar.

OLG Wien , 28 R 89/12g

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