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Besteht über den Gesellschaftsvertrag hinaus eine bereicherungsrechtlich fundierte Nachschusspflicht?
§ 50 Abs 4, § 72 GmbHG
1. Die Einführung oder Erhöhung einer Nachschusspflicht setzt einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafter voraus.
2. Aus der Treuepflicht der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter kann selbst in Notsituationen eine Pflicht des Gesellschafters zu zusätzlichen finanziellen Leistungen nicht abgeleitet werden.
3. Das zwischen den Gesellschaftern bestehende vertragliche Schuldverhältnis lässt für eine Beteiligung der nicht sanierenden Gesellschafter an der Sanierungslast aus bereicherungsrechtlichen Überlegungen keinen Raum.
(OLG Wien 1 R 248/10p; LG Wiener Neustadt 23Cg 307/09v)
Die Beklagte ist eine von sechs Gesellschaftern der Klägerin. Ihr Anteil an deren Stammkapital beträgt 9 %.
Gestützt auf Bereicherungsrecht begehrt die Klägerin aus abgeleitetem Recht ihrer übrigen Gesellschafter von der Beklagten Zahlung von 4.776.764,37 Euro sA. Eine Tochtergesellschaft der Klägerin, die U., sei schon 1998 in beträchtlichen Schwierigkeiten gewesen, als S. als Mehrheitsaktionärin der U. eingetreten sei (Anteil der Klägerin: 49,99 % des Grundkapitals). Nach Kapitalerhöhungen der U. und Beteiligung eines wei...